Die Sozietät BINDER & PARTNER ist vorrangig auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.

Mit mehr als 18 Jahren Erfahrung.

Qualifizierte Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.


Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Artikel: 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention

Wir als Kanzlei nehmen für uns in Anspruch, dem Mandanten eine fachlich und sachlich kompetente und den sich verändernden Anforderungen des Strafrechts gerecht werdende -individuelle- Dienstleistung anzubieten.

Dabei sind wir aufgrund des hohen Grades der Spezialisierung und unserer langjährigen Berufserfahrung in der Lage, in allen Bereichen des Strafrechts qualifizierte Verteidigung zu leisten.


Fachliche Kompetenz und persönliches Engagement sind für uns selbstverständlich.


Wegen der hohen Bedeutung des Grundrechts auf rechtliches Gehörs ist der Beschuldigte bei seiner Vernehmung über sein Recht auf Aussagefreiheit zu belehren (§§ 136, 163 a StPO). Der Beschuldigte muss zunächst darüber belehrt werden, dass er sich nicht zur Sache äußern muss.

Kurze Reaktionszeiten und eine garantiert schnelle Verfügbarkeit in der Krise sind neben fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement für uns unabdingbar.

Neben den klassischen Aufgabenfeldern der Strafverteidigung sind in den letzten Jahren immer mehr spezielle Arbeitsgebiete hinzugekommen.


Ihre versierten Ansprechpartner in allen Bereichen des Strafrechts.


Das Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. § 137 StPO

Der Grund liegt im weithin klaren Trend zur Verschärfung und Erweiterung von Straftatbeständen durch Gesetzgeber und Behörden.

Sowohl in den neu hinzugekommenen Gebieten als auch in den klassischen Bereichen des Strafrechts sind wir versierte Ansprechpartner.

Wir können Ihnen helfen.
Sprechen Sie uns an.

Telefon: (05 21) 96 20 00


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